Ein Leben in Deutschland bringt einige Vorteile: ein allgemeines Wahlrecht, unverwirkbares Aufenthaltsrecht oder auch die Freizügigkeit in Europa. Doch in Deutschland zu leben reicht dabei nicht aus. Erst als deutscher Staatsbürger erlangt man all diese Rechte und auch Pflichten. Durch ein Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit und durch die Geburt in Deutschland ist man automatisch eingebürgert. Doch wer aus einem anderen Land kommt und hier dauerhaft leben möchte, hat nach Antragstellung eine Chance auf Einbürgerung. Dadurch wird man gleichberechtigter Bürger des Landes und genießt dieselben Vorteile und Sicherheiten wie die restlichen Mitbürger.
Um das zu erreichen, gibt es den Einbürgerungstest. Er soll die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland nachweisen, die man als deutscher Staatsbürger haben sollte. Seit dem 01. September 2008 gibt es einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest. Er wurde an der Humboldt-Universität in Berlin im Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen entwickelt. Darin werden im Single-Choice-Verfahren zu jeder Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen genau eine richtig ist. Zudem können die Bundesländer individuelle Einbürgerungsgespräche führen. Seit dem 01. April 2013 gilt der Test „Leben in Deutschland“ als Einbürgerungstest.
Den Test muss machen, wer dauerhaft in Deutschland leben und daher die Rechte und Pflichten zum Leben in und zur Gestaltung von Deutschland erlangen möchte, aber nicht durch Geburt oder Abstammung deutscher Staatsbürger ist. Ab dem Alter von 16 Jahren kann der Antrag selbst gestellt werden, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren machen dies gemeinsam mit ihren Eltern.
Wer sich einbürgern lassen möchte, aber die Anforderungen aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann, bereits einen deutschen Schulabschluss erworben hat oder ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen kann, ist vom Einbürgerungstest ausgenommen. Schließlich geht es im Test darum, die Kenntnisse über die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen, die nach Besuch einer deutschen Schule oder Hochschule vorhanden sein sollten.
Einen Anspruch auf Einbürgerung hat man nach acht Jahren gewöhnlichem und regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland unter folgenden Voraussetzungen: ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht, eine Blaue Karte EU zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes (man ist nicht auf Hilfe des Staates angewiesen), ausreichende Deutschkenntnisse, ein bestandener Einbürgerungstest, keine Verurteilung wegen einer Straftat, die Bekenntnis zum Grundgesetz sowie der Verlust bzw. die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit. Je nach Herkunftsland kann aber eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich sein, beispielsweise bei Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union. Allerdings kann dieser nach dem Recht des anderen Staates seine bisherige Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung verlieren. Sonst ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nach Antrag auf Einbürgerung nur in Ausnahmefällen möglich.
Laut der Volkshochschule Ingolstadt ist das Prüfungsergebnis nach einer vollständig bestandenen Prüfung dauerhaft gültig, verfällt also nicht.
Für die Teilnahme am Einbürgerungstest benötigt man ein gültiges Ausweisdokument, eine Kopie davon sowie einen Stift. Die Teilnahme am Test kostet 25 Euro. Außerdem muss man zur erfolgreichen Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen, weshalb ein Sprachkurs notwendig sein kann. In einem Integrationskurs kann beispielsweise das „Zertifikat Integrationskurs“ dafür erworben werden.
Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest stellt das Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Fragenkatalog bereit, den man bearbeiten kann. Alle im Test möglicherweise gestellten Fragen sind dort mit korrekten Antworten und Erklärungen aufgelistet. Zum Teil bieten manche Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an.
In der örtlichen Einbürgerungsbehörde kann die nächste Prüfstelle in Erfahrung gebracht werden.
Der Test dauert insgesamt 60 Minuten. Diese Zeit sollte man sich nehmen und alle Fragen sorgfältig und gründlich durchgehen. Ein nicht-bestandener Einbürgerungstest ist zwar kein Weltuntergang, kann aber den Einbürgerungsprozess durch die Wartezeit auf das Testergebnis und das erneute Ablegen des Tests verzögern.
Der gesamte Fragenkatalog besteht aus 310 Fragen: 300 allgemeine und zehn Fragen zum jeweiligen Bundesland. Im Test werden davon 33 Fragen gestellt. 30 dieser Fragen kommen aus den Themenbereichen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Die restlichen drei Fragen werden zum jeweiligen Bundesland gestellt, in dem man mit Erstwohnsitz angemeldet ist. Der Gesamtkatalog der Einbürgerungstestfragen und das verbindliche Rahmencurriculum für den Test bieten einen guten Überblick über die Themen.
Mit 17 richtigen Antworten hat man den Einbürgerungstest bestanden. Das bedeutet, dass man 16 Fragen falsch beantworten darf. Doch in den letzten Jahren haben laut bmi.bund.de weit über 90 Prozent der Teilnehmer den Test bestanden.
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